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21. Februar 2025
Wanderbaustelle – wir sind weiterhin erreichbar

Wanderbaustelle – wir sind weiterhin erreichbar

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Buchführung sowie bei der Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Wir tragen Sorge dafür, dass die entsprechenden Meldungen fristgerecht an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Ein ausführliches und aussagekräftiges, nach Ihren Bedürfnissen zusammengestelltes, monatliches Auswertungspaket erhalten Sie ebenfalls. Ferner geben wir Ihnen genaue Sortiervorlagen zur Vorbereitung Ihrer Buchführung an die Hand.

Wie fertigen Ihren Jahresabschluss an, unabhängig davon, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, Einzelunternehmen).

Unternehmen und Freiberufler, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, können ihren Gewinn als Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermitteln. Diese Art der Gewinnermittlung bezeichnet man als Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ein Grundprinzip ist das „Zufluss- und Abflussprinzip“.

Der Jahresabschluss für buchführungspflichtige Unternehmen besteht im Wesentlichen aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und ggfs. noch dem Lagebericht. Im Gegensatz zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung steht hier eine periodengerechte Gewinnermittlung im Vordergrund.

Neben den Jahresabschlüssen bereiten wir für unsere Mandanten auch die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse sowie die Offenlegung im Handelsregister vor.

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Jens Reiners
Steuerberater

Mühlenstraße 74
41352 Korschenbroich


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